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Freitag, 28. Mai 2010

Verrat ist keine Spionage

2 Jahre und 3 Monate Haft, heisst das Urteil gegenüber einem Offizier der Bundeswehr. Verurteilt wegen Geheimnisverrats und Betrug.

Der Soldat war drei Jahre, bis 2008, für den Bundesnachrichtendienst (BND) im Kosovo als Übersetzer tätig. Der 43 jährige Oberstleutnant hat nach Ansicht des Gerichtes Dienstgeheimnisse verraten, der Vorwurf der Spionage musste allerdings fallen gelassen werden.

Der, nach Junge Freiheit Angaben, in der BRD aufgewachsene Mazedonier, hatte "wissentlich das Vertrauen der Briten in den deutschen Dienst aufs Spiel gesetzt", nachdem er (britische) Unterlagen über extremistische Strukturen weiterreichte.
Außerdem soll der Offizier dem 29jährigen Übersetzer, mit dem er eine homosexuelle Beziehung unterhält, unberechtigt als Verdienstausfall deklarierte Honorare gezahlt haben. Wegen dieser Abrechnungen wurde der Mazedonier zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
berichtet die Zeitung weiter.
Die Bundesanwaltschaft hatte ursprünglich den BND-Offizier auch der Spionage angeklagt. Dieser Vorwurf mußte im Verlauf des Prozesses jedoch fallen gelassen werden. Die Richter bewerteten darüber hinaus die weitergegebenen Informationen nur als Dienst- und nicht als Staatsgeheimnisse.
Zu Beginn der Ermittlungen im März 2008 waren die obersten deutschen Ankläger noch davon ausgegangen, der Offizier werde von seinem Dolmetscher wegen der gemeinsamen gleichgeschlechtlichen Beziehung erpreßt und habe deswegen über diesen regelmäßig Informationen an andere Geheimdienste und die Organisierte Kriminalität verraten.
Aufgeflogen ist die Sachlage erst durch die Hinweise der Ehefrau. Denn ihr Mann wollte seinen neuen Lebenspartner als Begünstigter in der Lebensversicherung verewigen. Nicht unbedingt Ruhmreich, auch nicht für den MAD...

Doch noch ist nicht das letzte Wort gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Anwälte des Offiziers sehen die Dinge sowieso anders:
Zum einen hätten die deutschen Behörden gegen geltendes Recht verstossen, als sie ohne Kenntnis der örtlichen Beörden die Unterkunft des Beklagten durchsucht hätten.
Zum anderen, hatte der Lebenspartner keine Ahnung vom BND Auftrag, bzw. vom Dienstverhältnis mit dem BND.
Und auch Neid soll eine Rolle spielen, schliesslich sei er ein Quereinsteiger.

Sei es wie es sei - Verrat war noch nie die richtige Entscheidung!

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