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MeinungsBlog

Dienstag, 2. März 2010

Vorräte gegen Verfassung

Es war doch nur gut gedacht. Für uns einheimische BRD-Staatsangehörige, für unsere Touris und allen anderen die hier wohnen, Steuern zahlen und brav sind. Es war nur gegen den Terror, den die BRD seit Jahren fast täglich sieht, gedacht. Und nun kommen Leute mit roten Mützen und sagen: NEIN

Auf gut "deutsch":
Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
Telefon- und Internetdaten dürfen nicht auf Vorrat massenhaft gespeichert werden - zumindest nicht in der Form, wie es der Gesetzgeber vorsieht. Das Verfassungsgericht erklärte das entsprechende Gesetz für nichtig. Die Regierung muss nachbessern.
meldet der ZDF Dienst "heute".

Und gekippt wurde das Gesetz; das sich Herr Schäuble (CDU) in der letzten Amtsphase auf seine Fahnen geschrieben hatte; nicht etwa, weil die Vorratsdatenspeicherung an sich Blödsinn ist oder gegen die freien Bürgerempfindlichkeiten verstößt. Nein, es verstösst nur einfach gegen ein anderes Gesetz:
Es ist mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Alle bislang gespeicherten Daten müssten deshalb "unverzüglich" gelöscht werden, erklärte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier

Doch auch die Verhältnismässigkeit wurde kritisiert, weiß das ZDF Nachrichten - Team:
Es mangele an Sicherheit für die Daten. Zudem gebe es keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Ein weitgehend offener Datenpool hebele den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung auf, sagte Richter Papier.
...
Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten. Weil zudem Missbrauch möglich ist und die Datenverwendung von den Bürgern nicht bemerkt werde, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen".

Für Experten ist dies nun eine "schallende Ohrfeige" gegenüber den Gesetzgebern, für Telekommunikationsfirmen eine Erleichterung -
und für den normalen Bürger? Ein Grund zur Freude?
Nein, liebe Freunde, die Telekommunikationsfirmen möchten vom Staate BRD jetzt erst einmal Kohle sehen, als Wiedergutmachung. Schließlich mussten sie ja investieren, was oft der Kunde bezahlen durfte. Die Politiker, wie die Grünen, erhoffen sich Prozentpunkte bei der Wahl, weil man war ja plötzlich schon immer dagegen und überhaupt.
Achso - für uns bleibt auch was übrig: die Kosten - sowohl für die Wahlen, als auch für die Wiedergutmachung und natürlich für das Ausbrüten neuer bürgerfeindlicher bürgerfreundlicher Gesetze. Dazu sind wir ja da...

1 Kommentar:

  1. #Update: Merkels Vakkum und ein hervorragender Tag, so lässt sich der FAZ Bericht zum Thema zusammenraffen:
    http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EE7C259587FE84E7386196C3E7FECBC02~ATpl~Ecommon~Sspezial.html
    Auszug:
    >>Während Bundeskanzlerin Merkel (CDU) auf das „Vakuum“ hinwies, das durch die Löschung der bisher gespeicherten Daten entstehen werde, sprach Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von einem „herausragenden Tag für die Grundrechte und den Datenschutz“. Dem „einseitigen Stakkato an Sicherheitsgesetzen der vergangenen Jahre“ sei „erneut eine Absage erteilt“ worden, sagte die Ministerin, die selbst zu Oppositionszeiten zu den Beschwerdeführern gegen die Vorratsdatenspeicherung gehört.<<

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