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Für den Samstag seien "zwei, drei spontane Kundgebungen" geplant, an denen man "an markanten Punkten der Stadt auf hiesige Islamisierung" hinweisen wolle, kündigt Landeschef Lars Seidensticker an.Zwei, drei spontane Kundgebungen sind also geplant.
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| Stasi 2.0 Dank Handytechnik |

Telefon- und Internetdaten dürfen nicht auf Vorrat massenhaft gespeichert werden - zumindest nicht in der Form, wie es der Gesetzgeber vorsieht. Das Verfassungsgericht erklärte das entsprechende Gesetz für nichtig. Die Regierung muss nachbessern.meldet der ZDF Dienst "heute".

Es ist mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Alle bislang gespeicherten Daten müssten deshalb "unverzüglich" gelöscht werden, erklärte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier
Es mangele an Sicherheit für die Daten. Zudem gebe es keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Ein weitgehend offener Datenpool hebele den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung auf, sagte Richter Papier.
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Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten. Weil zudem Missbrauch möglich ist und die Datenverwendung von den Bürgern nicht bemerkt werde, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen".