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MeinungsBlog

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Samstag, 30. März 2013

Sitzplatzgarantie für Türken?

Alle sprechen vom Skandal - auch dieser Blog hatte bereits das Thema NSU-Prozess:

Unabhängige deutsche Gerichte?


Und dass sich die deutsche Politik, sowie das deutsche Gericht unterordnen werden, ist keine Satire sondern Realität. Gerade deshalb lohnt es sich einzulesen:
||Wie würde wohl der Chefredakteur eines deutschen Mediums reagieren, wenn sein Reporter keinen Platz bei einem wichtigen Prozess ergattert hätte? Richtig: Wahrscheinlich würde er sagen: »Mensch, Müller!« Vielleicht würde er auch noch ein bisschen die Augen verdrehen. Nicht so beim Münchner NSU-Prozess und den daran

Sonntag, 24. März 2013

So wird der eigene Dschihad möglich

Der Dschihad (Jihad) hat mehrere Bedeutungen. Die einfachste ist: Glaubenskrieg.

Und diesen kann ja jeder für sich ausrufen. So hat auch der sogenannte Batman-Killer nun seinen Anschlag angeblich aus Dschihad erfunden. James Holmes, der am 20. Juli während der Ur-Aufführung des neuesten Batman-Films “The Dark Knight Rises” in Aurora, Colorado ein Blutbad unter den Zuschauern anrichtete, konvertierte im Gefängnis zum Islam, so vermeldet es die Washington Times.
Er soll nun einen Bart tragen, täglich mehrfach beten und bastelte sich seinen eigenen Glaubenskrieg - die getöteten und verletzten waren ja schliesslich Ungläubige...

Dienstag, 11. Dezember 2012

verschleiert im Gericht?

||In einer Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung und anderer Delikte am Berliner Amtsgericht Tiergarten trug eine Schöffin aus religiösen Gründen ein islamisches Hidschab-Kopftuch. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts nach § 338 Nummer 1 der Strafprozessordnung (StPO) und legte deshalb Revision ein. Bei der Beurteilung dieses Revisionsansinnens las der 3. Strafsenat des Kammergerichts Berlin im § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nach und stellte fest, dass lediglich verurteilte oder verdächtige Straftäter "unfähig [sind], das Schöffenamt zu bekleiden".
Nur wenn sie auf der Richterbank sitzen, ist ein Gericht tatsächlich vorschriftswidrig besetzt. "Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind" sollen dagegen nach § 34 Nummer 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) lediglich nicht zu Schöffen berufen werden. Geschieht dies doch, dann taugt solch ein Fall nach Kommentarmeinung im Regelfall nicht zur Begründung einer Revision.
Darüber hinaus konnten die Richter im Gerichtsverfassungsgesetz aber ohnehin kein grundsätzliches Verbot religiös aufgeladener Kleidungsstücke für Schöffen erkennen. Würde man bestehende Vorschriften so auslegen, dann verstieße das dem Oberlandesgericht-Äquivalent zufolge im Zusammenhang mit dem Bestimmtheitsgebot gegen den Artikel 4 des Grundgesetzes, der erlaube, "dass der Einzelne sein gesamtes Verhalten an den für ihn verbindlichen Glaubenslehren ausrichten kann", wozu "auch die religiös motivierte Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes durch Kleidung gehört".
Eine Auslegung, die Schöffen ganz allgemein das Tragen religiöser Kleidungsstücke verbieten würde, könnte hinaus auch in Konflikt mit dem § 36 Absatz 2 Satz 1 des GVG stehen. Der schreibt vor, dass die Schöffen-Vorschlagslisten "alle Gruppen der Bevölkerung […] angemessen berücksichtigen" sollen, was sich nach Ansicht der Richter auch auf unterschiedliche Religion bezieht, selbst wenn diese in der Vorschrift nicht explizit genannt werden. [...]||

Freitag, 30. März 2012

in den Tod gerannt

Heute stehle ich mir mal einen Text. Bitte lesen Sie diesen aufmerksam:


September 2011: Zwei junge Kurden pöbeln einen 23jährigen auf einem Berliner U-Bahnhof an. Fragen nach Zigaretten und zetteln eine Schlägerei an.
Der junge Mann italienisch-bulgarischer Herkunft will flüchten. Er rennt aus dem U-Bahnhof. Die beiden Angreifer hinterher. In Panik läuft Giuseppe M. auf die Straße. Dort wird er von einem Auto erfaßt und gegen einen Laternenmast geschleudert. Der 23jährige stirbt noch am Unfallort. Die beiden Täter Ali T. (21) und Baris B. (22) machen sich in einem Taxi davon.

Mittwoch, 28. Dezember 2011

Wir hassen Deutsche

Obige Aussage lässt keine Deutschenfeindlichkeit oder gar Deutschenhass erkennen.
Auch "Scheiß - Nazis"; also eine Aussage, die jemandem unterstellt er wäre Nationalsozialist und Scheisse; scheint nicht Deutschfeindlich zu sein.

Wir kommen darauf, da das Gericht beim Prozess um die U-Bahnschläger einen Hass auf Deutsche nicht erkennen konnte.
Die Täter hätten im Februar d. J.  aus niederen Beweggründen und sogar aus Spaß an der Gewalt gehandelt - 

Donnerstag, 2. Juni 2011

Schlussansprache

Ist wirklich Schluß, oder nur ein Sieg auf halber Linie?
Aber interessant, was Geert Wilders in seinem Schlußplädoyer sagt, sozusagen als Schlußwort.
Zumindest in den Niederlanden, zumindest dort vor Gericht ... zumindest am 01.Juni 2011:

Donnerstag, 5. August 2010

Kifferzimmer - Kinder mal anders

Andere haben BRAVO - Poster an den Wänden, im Fernseher läuft KI.KA oder SuperRTL. Wenn nicht Nick (Nickelodeon) oder VIVA und Co.
Tja andere.

In Marburg sah das Zimmer wohl anders aus und entfacht die Gemüter. Illegal oder bald legal - Haschisch zum Eigenverbrauch?

Dienstag, 6. Juli 2010

Die haben doch 'n Vogel!

Die spinnen die Ösis! Auch wenn die Österreicher oft als fortschrittlich angesehen (werden möchten) - hier haben sie einen Vogel! Und der ist nicht unbedingt klein. Bis zu 60 cm Körperlänge hat eben jenes Federvieh!

Ein australischer Rabenkakadu macht die österreichische Gerichtsbarkeit kirre. Übersetzt vom Kurier klingt der Sachverhalt erschreckend neutral:

Mittwoch, 12. Mai 2010

Sicher dein W-LAN

"Nutzer eines drahtlosen Netzwerkes müssen ihr Netz angemessen schützen"
soweit urteilte heute das Gericht.

Da der Angeklagte, dem Filesharing vorgeworfen wurde, sein WLAN Netz nicht richtig gesichert hatte, konnten dritte sin Netz nutzen. Diese Dritten luden demzufolge über seine Verbindung illegal Musik aus dem Netz, während jener Angeklagte im Urlaub war.
Das Gericht ist der Meinung, wäre das Funknetz mit Passwort und dergleichen gesichert gewesen, hätte der unbekannte Dritte nicht zugreifen können. Daher ist eine Abmahnung bzw. Unterlassungsklage gerechtfertigt. Jedoch - Schadenersatz kann nicht gefordert werden.
Weitere Informationen zum Fall findet ihr hier:
Die Betreiber des W-Lan-Zugangs können in solchen Fällen aber abgemahnt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil entschied. Die Abgemahnten müssen dafür demnach dann auch die Kosten in Höhe von 100 Euro zahlen. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die Musikbranche. (AZ: I ZR 121/08)

Montag, 10. Mai 2010

Good Morning Law and Order

Nun weiss ich nicht, ob die geehrten Richter ab heute am Richtertisch Internet haben oder sich mit den Langenscheidts rumzuschlagen haben -
aber ab heute gilt, dass das Deutsche Gericht, die deutsche Justiz, nicht mehr unbedingt deutsch reden bzw. schreiben muss.
Der Paragraph 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist ausgespült. Darin heißt hiess es nämlich:
Die Gerichtssprache ist deutsch.
Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.
(Quelle: http://www.sadaba.de)

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