"Nutzer eines drahtlosen Netzwerkes müssen ihr Netz angemessen schützen"
soweit urteilte heute das Gericht.
Da der Angeklagte, dem Filesharing vorgeworfen wurde, sein WLAN Netz nicht richtig gesichert hatte, konnten dritte sin Netz nutzen. Diese Dritten luden demzufolge über seine Verbindung illegal Musik aus dem Netz, während jener Angeklagte im Urlaub war.
Das Gericht ist der Meinung, wäre das Funknetz mit Passwort und dergleichen gesichert gewesen, hätte der unbekannte Dritte nicht zugreifen können. Daher ist eine Abmahnung bzw. Unterlassungsklage gerechtfertigt. Jedoch - Schadenersatz kann nicht gefordert werden.
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Die Betreiber des W-Lan-Zugangs können in solchen Fällen aber abgemahnt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil entschied. Die Abgemahnten müssen dafür demnach dann auch die Kosten in Höhe von 100 Euro zahlen. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die Musikbranche. (AZ: I ZR 121/08)