Kein Wunder also, dass die deutschsprachigen Parteien nicht einsehen hier eine Art von Denkmalschutz zu installieren. Der Petitionsausschuss des Bundestages lehnte die Forderung von etwa 75.000 Bürgern mehrheitlich ab, dass Deutsch als Sprache in das Grundgesetz aufgenommen wird.
Es war abzusehen. Schließlich wirkt kein gewählter der Bundesrepublik darauf hin, dass in Brüssel deutsch geschrieben oder geredet wird, viel mehr wird darauf geachtet dass deutsche Gesetze und Bestimmungen auch in anderen Sprachen abrufbar sind. Selbst die Justiz, die zum Beispiel von deutschsprachigen Bürgern eingesetzt werden soll, wird heute auf englisch tagen dürfen.



