Abschaffung des Paragraphen § 173 Beischlaf zwischen Verwandtenforderte.
@Netreaper kommentierte damals:
Was spricht nochmal genau gegen eine sexuelle Selbstbestimmung erwachsener, mündiger Bürger?Nun, einige Monate später, beschäftigt sich die links-alternative taz mit dem Thema. Eine der Tageszeitungen die auch so mancher Pirat gern liest.
Unter logisch denkenden Menschen doch wohl gar nichts.
Die "Gefahr" dass Menschen mit ähnlichem Erbgut gleich körperlich und/oder geistig behindert Menschen hervorbringen ist vergleichsweise gering. [...] Daher ist der §173 StGB ein reiner "Moral"- bzw. "Weltbild"-Paragraph, und Juristen wissen das auch schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten.
