Der Mörder, der laut Gericht keine besondere kriminelle Energie in die Tat legte, bekam ... Bewährung und Sozialstunden.
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Bewährung und Sozialstunden!
So urteilte nun das Hamburger Landgericht.
Das Opfer sei eher zufällig am Faustschlag gestorben und damit sei keine Haftstrafe erforderlich. Das frühere Urteil das eine Haftstrafe vorsah wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Haft würde keine erzieherische Wirkung erzielen.
Mildernd wirkte für den 19jährigen Türken ausserdem, dass er derzeit eine Abendschule besuche.
