Deutschland ist nicht zur Zahlung von Wiedergutmachung an Opfer deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschied am Freitag, dass in Italien gefällte Urteile nicht mit dem Völkerrecht in Einklang stehen.berichtet die FAZ online.
Ein theoretisches Plus für die geschundene deutsche Staatskasse, da immer wieder Länder noch heute versuchten aus dem II. Weltkrieg Profit zu schlagen. Unabhängig davon ob die BRD als solches Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, denn dies wurde nicht verhandelt:
