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MeinungsBlog

Dienstag, 20. Dezember 2011

Live ohne YouTube

 Statt EMI diesmal UMG 
Die Video-Konserven-Seite youtube.com scheint Geheimverträge abzuschliessen, um geltendes Urheberrecht zu bewahren. Allerdings gehen die Vertragspartner wohl noch einige Schritte weiter, als bisher geahnt.

So verschwand der "Mega Song" plötzlich auf der Videoplattform. Der Mega Song - ein virales Werbevideo mit Stars und Sternchen von MegaUpload, einem Speicherplatzanbieter im Internet - war so erfolgreich, dass Nutzer sich diesen Titel untereinander oft empfohlen. Vielleicht zu oft?




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:werbung ende
Normalerweise könnten sich jetzt alle Beteiligten über einen der gelungensten PR-Stunts der jüngeren Internetgeschichte freuen. Stattdessen gibt es Stress: Der Konzern Universal Music Group (UMG) sorgte in den USA dafür, dass der "Mega Song" von Googles Videoportal YouTube verschwand. Einige der angeblichen Stars hätten der Verwendung nicht zugestimmt, erklärte der Musikkonzern.
MegaUpload klagte in den Vereinigten Staaten gegen die Sperrung des Werbeclips, man sei von allen auftretenden Künstlern autorisiert, deren Zitate zu nutzen, heißt es in einer Erklärung. Als Beleg präsentierte die Firma eine Vereinbarung mit dem Rapper Will.i.am. Nun ist das Werbevideo auf einmal wieder online bei YouTube.
berichtet SPIEGEL online. Einen Absatz später schreibt die Nachrichtenplattform:
Plötzlich scheint der mächtige Musikkonzern Universal in der Defensive: Es sei alles ganz anders, man habe gar nicht die Sperrung des Clips bei YouTube beantragt, erläutert UMG in einer neuen Eingabe bei Gericht [...]. Man habe einen Vertrag mit YouTube, der es UMG erlaube, Videoclips direkt über ein YouTube-Redaktionssystem zu sperren, in vielen vertraglich festgehaltenen Fällen, nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen.
Wie weit lässt sich Google in die Karten schauen? Und hat man, zum Beispiel, mit der vielbeschriebenen und viel gescholtenen Gesellschaft GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) ähnliche Verträge? Die deutschen Nutzer des Filmschnippselportals sind allerdings Einschränkungen, wie oben abgebildet, längst gewohnt.




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