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MeinungsBlog

Mittwoch, 25. Juli 2012

ESM: Bürger stellen Strafanzeige wegen Hochverrat

Folgender Text wurde vom PruzzenBlog übernommen, da wir denken, dass folgende Zeilen auch für unsere Leser interessant sein sollten.


Vorwort von Michael Mannheimer
Deutschland beginnt sich zu wehren. Mutige Bürger haben ganz aktuell eine
Strafanzeige wegen Hochverrats gegen all jene Politiker gestellt, die dem ESM-Vertrag
zugestimmt haben und ermuntern alle - also auch Sie, lieber Leser dieses Blogs - sich
dieser Strafanzeige anzuschließen.
Diese Bürger begehren auf gegen den ESM-Vertrag, der - wenn er ratifiziert würde -
Deutschland de facto und de jure zu einem Vasall eines von niemandem gewählten und damit
undemokratischen Euro-Direktoriums werden ließe. Die Eurokraten hätten damit
unbeschränkte, quasi totalitäre Vollmacht über die Besteuerung deutscher Arbeitnehmer und
könnten dieses Geld nach Belieben - und man darf hier behaupten, gewiss nicht nur zum
Vorteil deutscher Steuerzahler - einsetzen.
Der ESM-Vertrag ist ein gröbster Verstoß gegen einen der absoluten Grundsätze der
Demokratie: ”Keine Taxation (Besteuerung) ohne Repräsentation!” und erfüllt nicht nur aus Sicht der Initiatoren der vorliegenden Sammelklage den Tatbestand eines  Hochverrats an der Verfassung und damit an den Bürgern Deutschlands.
Verstöße gegen dieses Prinzip haben schon Revolutionen ausgelöst - und unsere Politiker
müssen von Sinnen sein, so etwas ihrem Volk, von dem sie gewählt wurden, zuzumuten. Der ESM-Vertrag ist ferner ein verfassungsrechtlicher Maximalverstoß gegen die
Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG)), nach der
bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen. Dieser Artikel 79 Abs. 3 GG lautet


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:werbung ende
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Mit dieser Regelung wollte der Parlamentarische Rat den Erfahrungen aus der Zeit des
Nationalsozialismus begegnen und naturrechtliche Grundsätze in Form der Menschenwürde mit einer zusätzlichen Sicherung versehen. Durch diese Ewigkeitsklausel ergibt sich selbst innerhalb des Grundgesetzes eine Normenhierarchie. Bis zu einer Ersetzung des Grundgesetzes durch eine andere Verfassung (Art. 146 GG) kann die Ewigkeitsklausel nach heute herrschender Meinung nicht aufgehoben werden. Die Bezeichnung Ewigkeitsklausel selbst steht nicht im Grundgesetz, sondern gehört eher der juristischen Umgangssprache an.
Von einer Änderung sind insbesondere ausgeschlossen:

der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG),

die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft (Art. 1 Abs. 2 GG),

die Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG),

das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),

die Staatsform der Republik (republikanisches Prinzip) (Art. 20 Abs. 1 GG),

das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),

das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG),

das Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG),

die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG),

die Bindung der drei staatlichen Gewalten an die Verfassung (Art. 20 Abs. 3
Halbsatz 1 GG),

die Bindung der Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) an
die Verfassung und das sonstige Recht (Art. 20 Abs. 3 Hs. 2 GG).
In der Folge sehen Sie die Strafanzeige, die klar und deutlich formuliert ist. Ich ermuntere meine Leser hier eindringlich, sich dieser Strafanzeige anzuschließen und sie in ihrem persönlichen Mailverteiler an Freunde und Bekannte weiterzuleiten. Uns soll niemand nachsagen sollen, dass wir aus Ignoranz und Bequemlichkeit die Zukunft Deutschlands ebenso aufs Spielgesetzt hätten wie unsere Vorfahren beim Aufzug der
NationalSOZIALISTEN 1933. (MM)

ESM: Anzeige wegen Hochverrat durch die Regierenden
Juli 8, 2012
Quelle
Viele haben schon darüber geredet. Durch unser Mitglied Johann Thum haben wir gehandelt
und bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige erhoben:
STRAFANZEIGE
gegen die Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des
Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland, welche dem ESM-Vertrag zugestimmt
haben wegen Hochverrates und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
gemäß §81 – §83 StGB
Der ESM bedeutet die Aufgabe der finanzwirtschaftlichen Hoheit an ein vor- und
undemokratisches Euro-Direktorium, das über dem Recht steht, von niemandem belangt
werden kann und doch zugleich jeden belangen kann. Das über unser aller Vermögen und die Früchte unserer Arbeit verfügen kann, ohne dem deutschen Volk Rechenschaft ablegen zu müssen.
Durch solches Unrecht, wie dem ESM, wurden Revolutionen ausgelöst: ”Keine Besteuerung ohne Repräsentation!” ist einer der absoluten Grundsätze der Demokratie.
Wer für den ESM war oder ist, ist unseres Erachtens ein Hochverräter. Er oder sie unternimmt den Versuch, die Demokratie und die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik zu stürzen.
Weitere Informationen gibt es über die "Aktion Direkte Demokratie"


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