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MeinungsBlog

Samstag, 9. März 2013

Organhandelskandal und Pressefreiheit

Vorab: Mir ist es egal, ob ein Berichterstatter "rechts" oder "links" ist - dies sind demokratische Grundwerte, und diese müssen verteidigt werden! Genau dies beschreibt die Presse- und Meinungsfreiheit!
Zumal "links" und "rechts" schwammige Begriffe sind - Aber zum Thema:

||Mit einer vom 27.07.2012 erfolgten Berichterstattung unter dem Titel„Organspendenskandal in Göttinger Klinik: Ermittlungen wegen Tötungsdeliktes. Mussten Deutsche sterben, weil Jordanier bevorzugt wurden?“ berichteten wir über ein bis heute anhaltendes Ermittlungsverfahren gegen einen Göttinger Transplantationschirurgen.Dieser soll die Daten seiner Patienten gefälscht haben, um dadurch schneller an geeignete Organe zu gelangen. Benachteiligte (deutsche) Patienten könnten dadurch geschädigt, sogar gestorben sein. Die Hintergründe dieser ihm vorgeworfenen Strafhandlungen sind bisher unklar. Seit Januar 2013 sitzt der Transplantationsarzt darüber hinaus in UntersuchungshaftTrotz dieser offensichtlich schwerwiegenderen Probleme hat der ehemalige Chefarzt gegen die KOMPAKT-Nachrichten eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Nennung seines vollständigen Namens erwirkt.
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Mit Beschluss des niedersächsischen Landesgerichtes vom 25.09.2012 wurden wir vorläufig auf Unterlassung verurteilt. Die antragstellende Anwaltskanzlei begründet ihren Antrag auf Unterlassung u.a. damit, dass sich die Berichterstattung über ihren Klienten, der deutscher Staatsbürger israelischer Herkunft ist, [...] zum Nachteil des Antragstellers zunehmend auch in rechtspopulistischen Foren und Kreisen [ausweitet]sodass der Antragsteller und auch seine nahen Angehörigen im Bereich des Gerichtsbezirks Angst um ihre Sicherheit und der Gefahr fremdenfeindlicher Übergriffe ausgesetzt sind. Im Weiteren sehen die Anwälte des inhaftierten Chefarztes die Kommentarfunktion der KOMPAKT-Nachrichten als eine [...] unterhalb des streitgegenständlichen Artikels [befindliche] Plattform für ihre Leser, die identifizierende Berichterstattung für das Kundtun rechtsgerichteter Ansichten zu nutzen“ an. Damit dürfte die „Stoßrichtung“ der juristischen Vertretung des Transplantationsarztes deutlich sein.
Wir hingehen sehen ein begründetes öffentliches Interesse an der streitgegenständlichen Berichterstattung. Als unabhängige und kritische Berichterstatter über gesellschaftliche Prozesse ist es unsere Aufgabe, auch in Verdachtsmomenten vollumfänglich zu berichten. Wir haben daher Widerspruch gegen den Beschluss des Landesgerichts eingelegt. Der erste Termin zur mündlichen Verhandlung ist am 18.03. des laufenden Jahres. Unser Verlag rechnet mit einem längeren Verfahren. Wir rufen Sie daher auf, uns in diesem Prozess mit Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen! Die von der Seite der Antragsteller ins Feld geführte politische Note zielt unserer Ansicht nach auf die Einschränkung der grundgesetzlichen Pressefreiheit ab. Der Gegenstandswert in dem Verfahren liegt bei 25.000 €.||

Weitere Informationen finden Sie auf kompakt-nachrichten.de


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