soweit urteilte heute das Gericht.
Da der Angeklagte, dem Filesharing vorgeworfen wurde, sein WLAN Netz nicht richtig gesichert hatte, konnten dritte sin Netz nutzen. Diese Dritten luden demzufolge über seine Verbindung illegal Musik aus dem Netz, während jener Angeklagte im Urlaub war.
Das Gericht ist der Meinung, wäre das Funknetz mit Passwort und dergleichen gesichert gewesen, hätte der unbekannte Dritte nicht zugreifen können. Daher ist eine Abmahnung bzw. Unterlassungsklage gerechtfertigt. Jedoch - Schadenersatz kann nicht gefordert werden.
Weitere Informationen zum Fall findet ihr hier:
Die Betreiber des W-Lan-Zugangs können in solchen Fällen aber abgemahnt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil entschied. Die Abgemahnten müssen dafür demnach dann auch die Kosten in Höhe von 100 Euro zahlen. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die Musikbranche. (AZ: I ZR 121/08)
Erster Schutz also: lasst Euren DSL Router nicht auf Werkseinstellungen laufen, sondern nutzt ein Passwort.
Weitere Tipps und Tricks werden demnächst in sämtlichen PC Zeitschriften auftauchen - allerdings werden die die es darauf anlegen, immer einen neuen Weg finden um fremde DSL Zugänge für sich zu nutzen.
die frage ist nun nur - was heisst angemessen. ein passwort das 6 stellen hat mit dem geburtsdatum oder wörter wie liebe, sex, ehefrau, gott oder ähnliches oder dann schon ein 32 zeichenpasswörter mit gross und KLEINEN buchstaben sowie zahlen und zeichen?
AntwortenLöschenevtl reicht auch ein passwort wie "00" um als angemessen zu gelten. wie auch immer es bleibt spannend
wat ne scheisse alta...
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