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MeinungsBlog

Dienstag, 6. Juli 2010

Die haben doch 'n Vogel!

Die spinnen die Ösis! Auch wenn die Österreicher oft als fortschrittlich angesehen (werden möchten) - hier haben sie einen Vogel! Und der ist nicht unbedingt klein. Bis zu 60 cm Körperlänge hat eben jenes Federvieh!

Ein australischer Rabenkakadu macht die österreichische Gerichtsbarkeit kirre. Übersetzt vom Kurier klingt der Sachverhalt erschreckend neutral:
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Mehr als 1300 Kilometer in einem viel zu engen Käfig musste "Seppi" zurücklegen, um Montagvormittag vor einem Zivilrichter und einem Sachverständigen in Klagenfurt vorzufliegen. Seit 2007 tobt ein erbitterter Rechtsstreit um den Rabenkakadu. Grund: Der Däne Kaj H. kaufte dem Villacher Günter Peters das Tier ab. Ersterer wollte den Kauf rückgängig machen, da der Kakadu "schief fliege" und zudem zeugungsunfähig sein soll.

Drei Mal trafen einander die Kontrahenten nun schon vor Gericht. Höhepunkt der skurrilen Auseinandersetzung: "Seppi" wurde persönlich als Zeuge vorgeladen.
berichtet der Kurier auf seiner Internetseite.

Nun also musste Seppi vorfliegen, damit ein Sachverständiger schauen kann, ob Seppi auch wirklich gerade fliegt. Aus Sicherheitsbedenken, oder welchen Bedenken auch immer, wurde die Presse vor die Tür gesetzt und musste so lange warten, wie cder Vogel vor Richter und Sachverständigem seine Runden dreht. Die natürlich nicht im Freien - sonst hätte der Kakadu korrekterweise gedacht: "Die haben 'n Menschen, die Österreicher!" - sondern auf dem Gerichtsflur.

Aber Seppi flog - zwar keine Kunstflüge aber immerhin er flog, weiss das österreichische Presseorgan:
"Also, ich als Laie kann nur sagen, dass der Vogel gerade fliegt. Da hab ich keine besondere Auffälligkeit gemerkt", konstatierte Richter Johann Baumgartner nach der Flugshow. Doch wie sah das der Sachverständige?
"Wir machten mehrere Flugversuche", erklärte Rabitsch. Und weiter: "Der Rabenkakadu fliegt zwar horizontal, aber nicht hoch - irgendetwas stimmt mit dem Vogel nicht." Außerdem wurde der Däne dazu verdonnert, einen neuen Transportkäfig für "Seppi" zu besorgen. Rabitsch: "Wir werden genau überprüfen, ob die Haltungsbedingungen eingehalten wurden."
Das es sich, wenn man nun mal einen Vogel hat, besser oder gar preiswerter lebt, kann nun auch ins Reich der Sagen und Märchen gerückt werden. Denn dieser Vogelprozess ist teuer ... im Verhältnis sehr teuer!
Tatsache ist hingegen, dass die Gerichtskosten den Wert des Rabenkakadus längst überstiegen haben. Der Vogel ist etwa 12.000 Euro wert, die Kosten belaufen sich aber schon jetzt für jede der Streitparteien auf ungefähr 10.000 Euro.

Dafür hat nun Kaj H. ein weiteres Problem. Er konnte dem Gericht keine gültige Bescheinigung für den Transport von "Seppi" vorweisen. Für den Kläger hat das schwerwiegende Folgen: Er darf seinen lahmen Kakadu nun vermutlich nicht mehr mit nach Dänemark nehmen.

 Bildnachweis: Symbolfoto eines fliegenden Kakadu (Red tailed Black Cockatoo in flight, taken at Healesville Sanctuary) Urheber Peter Campbell
 

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