Und die Düsseldorfer Tabelle verspricht, dass mehr Geld übrig bleibt. So jubelte der Focus:
Unterm Strich bleibt für unterhaltspflichtigen Erwerbstätige 2011 mehr hängenHat die neue D'dorfer wirklich das zu bieten? Oder wird dort Vätern die Unterhalt zahlen mal wieder ein X für ein U verkauft?
Zuerst die Gerechtigkeit:
Aufgrund der Anpassung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel wurde auch der Eigenbedarf für Beschäftigte für 2011 angepasst, teilte am Dienstag das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) bei der Vorstellung der „Düsseldorfer Tabelle“ mit.Theoretisch bedeutet das, das der Eigenbedarf von 900 auf 950 Euro, bei einem Nettoverdienst von bis zu 1500 Euro, hochgeschraubt wurde. (Bei Nichterwerbstätige liegt dieser weiterhin bei 770 Euro).
Klingt gut?
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So äußert sich der Verband der alleinerziehenden Väter und Mütter Bundesverband e.V (VAMV)."Durch die Erhöhung des Selbstbehalts bei den Unterhaltsverpflichteten verstärkt sich somit die Schieflage zum Nachteil der Einelternfamilien. Die Frauen, bei denen die Kinder zu 90 Prozent wohnen, haben keinen Selbstbehalt", betont Edith Schwab, VAMV Bundesvorsitzende; "sie müssen bis zum letzten Cent ihr gesamtes Budget für das Kind einsetzen." [...] Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter warnt vor allem vor den Folgen dieser Regelung. "In Zeiten von steigender Kinderarmut die Unterhaltsverpflichteten zu entlasten, ist politisch betrachtet ein völlig falsches Signal. Der Kindesunterhalt ist nicht bedarfsdeckend und ein Anstieg der Mangelfälle geht immer auch zu Lasten der Mütter", kritisiert Edith Schwab.Ist es wirklich eine Schieflage der "Einelternfamilien"?
Ich denke, nein! Denn für den Vater ohne Kind, wahlweise auch Mutter ohne Kind, ist es oft nur mit erhöhten Kosten verbunden sein /ihr Kind überhaupt zu sehen. Die Hochsetzung des Eigenbedarfes ist ein richtiges Signal - nur eben leider nur ein Signal.
berichtet die RP Online auf Ihrer Internetpräsenz."Von den Veränderungen sind insbesondere Geringverdiener betroffen", erläutert Jürgen Soyka, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Denn der Selbstbehalt, also das Geld, das der Unterhaltspflichtige für sich behalten darf, gilt als Existenzminimum. Eingerechnet darin sind unter anderem die Kosten für Warmmiete in Höhe von 360 Euro und der Hartz IV-Satz in Höhe von 365 Euro.Dass der Selbstbehalt erhöht wurde, liegt laut Richter Soyka nicht nur an der geplanten Anhebung des Arbeitslosengeldes II, sondern auch an der Erhöhung der Erwerbstätigenfreibeträge in diesem Jahr.
Zum einen, da ein Vater in der Regel für das gemeinsame Kind seiner Exfrau/freundin ebenso ein Kinderzimmer bereitstellt, Spielsachen kauft und Erlebnisfahrten unternimmt - sehr oft freiwillig Geld für Schulausflüge und dergleichen zugibt, ist eine einseitige Belastung, die der VAMV sieht, nicht zu erkennen.
Zum zweiten, möchte ich anführen, dass die Lohnhöhe mit der Realität oft genug kollidiert. Heute ist es bereits zu oft so, dass z.B. Väter die arbeiten gehen, am unteren Rande des oben benannten Satzes verdienen. Wenn man die Bruttokosten, wie Auto, Kleidung und weitere Dinge die Notwendig sind, um die Arbeit aufnehmen zu können, abzieht, liegen die Väter resp. Mütter darunter.
Zusätzlich möge man bedenken, dass trotz Gesetzesänderungen sehr oft die Mütter sich im Recht fühlen - und den Vater als Zahlmeister ansehen -> und eben nur das!
Wenn jetzt das Bundesverfassungsgericht (zu recht) festgelegt hat, dass Väter die dem Kind ein zweites Zuhause bieten und regelmässig Unterhalt zahlen, als Familienvater gelten, sollte das aufhorchen lassen.
..., dass auch dann eine häusliche Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und dem Kind entstehe, wenn es regelmäßige Besuche mit Übernachtungen und eine gelebte Verantwortung gebe. Diese häusliche Gemeinschaft verdiene dann den gleichen Schutz wie ständig zusammenlebende Familienmitglieder. Der Senat erklärte das Sozialgesetz nicht für verfassungswidrig, verlangte aber eine Neuauslegung des Begriffs der "häuslichen Gemeinschaft".Auch diese Entscheidung sollte in der nächsten Düsseldorfer Tabelle Einklang finden. Denn genauso wenig wie das Kindergeld "nur" für das Kind genutzt wird, sondern in einem Topf mit dem Einkommen landet, wird der Unterhalt wirklich zu 100% dem Kind zu gute kommen.
Vielleicht einigen sich auch deshalb immer wieder Paare, gänzlich ohne Tabelle, Gericht und drumherum, was und wie viel gezahlt wird. Denn jede Unterhaltszahlung sollte einzeln und gerecht abgewogen werden. Und mal ehrlich - warum muss es immer Geld sein?
Sollte es nicht mehr Wert sein, dass Kinder Mutter und Vater haben, die sie lieben, die sich um sie kümmern? Ist es nicht wichtiger für das Kind, Klamotten, Essen, ein Fahrrad und von mir aus eine Schultasche zu bekommen, statt auf Kontoauszügen den Papa / die Mutter einmal im Monat "lesen" zu dürfen?
ja da gebe ich dir recht im letzten punkt ich würde meinem kind gerne etwas sächliches zukommen lassen was mir aber auf grund der hohen unterhaltszahlung nicht möglich ist..
AntwortenLöschenin diesem fall grenzt es eh an realitätsverlust in düsseldorf mittlerweile ist es so das einem Vater nur eins überbleib entweder man zahlt und geht somit dem scharfen deutschen gesetz aus dem weg und verzichtet leider gottes auf sein eigenes kind oder man möchte sein kind sehen und zahlt weniger unterhalt wobei hier in deutschland die unterhaltsgesetze schärfer sind wie das wohl des kindes und somit verzichten wieder viele väter auf hier kind damit die mutter das geld für das kind unter die leute bringt
es ist wie es ist in deutschland sind € mehr wert wie kinder und ihrem wohl
in diesem sinne theo
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14315
AntwortenLöschenAm 01.01.2010 wurden die Unterhaltszahlung für Kinder um durchschnitllich 13% erhöht, nach Überprüfung der Regelsätze für Hartz IV Empfänger durch das Statisches Bundesamt wurde ermittelte das Hartz IV Regelsätze für Kinder zu hoch ausfallen würden.
Erhöhung der Kindersunterszahlungen hingegen wurden in den letzten Jahren damit Gerechtfertigt das die Lebenshaltungskosten gestiegen seinen, hierraus ergibt sich nun ein Widerspruch. Wie können auf der einen Seite Lebenshaltungskosten steigen, aber auf der anderen Seite die derzeitigen Regelsätze zu hoch sein?
Wenn man bedenkt das 2/3 der Barunterhaltspflichtigen derzeit nicht in der Lage ist, den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu leisten(Quelle VAMV), ist es an der Zeit für die Regierung die Reformen der letzten Jahre neu zu bewerten. Der Sinn einer Familienpoltik kann nicht sein, Menschen immer weiter in Richtung Schulden und Armut zu treiben.
Daher möge die Regierung beschließen, die Unterhaltszahlungen nicht mehr weiter an einen starren Tabellenbetrag zu hängen, sondern über einen Prozentsatz von max. 20% des Bereinigtem Nettos des jeweiligen Pflichtigen gleich welchen Alters des Kindes, unter Berücksichtigung des ALG 2 Regelsatzes als Mindestzahlbetrag zu regeln.
Ebenfalls den Barunterhaltspflichtigen in eine Steuerklasse die einem Familienvater-/mutter gleichkommt.
Die Refinanzierung der Steuerverluste, würden durch die gestiegene Kaufkraft beider seiten Empfänger und Leistender wieder zum größten Teil zurückgeführt, weitere Ersparnisse wären hierdurch zu erwarten, das der Staat weniger Unterhaltsvorschuß leisten müsste, da mehr Barunterhaltspflichtge Leistungsfähig würden.
In erster Linie ergäbe eine Regelung bei max.20% zwar einen höheren Zahlbetrag in einzelfällen bei Altersstufe 1 und 2 dieser würde aber wieder durch Gleichbleiben des Betrags in Alterstufe 3 in etwa ausgeglichen.
Ziel dieser Petition soll nicht sein, weinger Unterhalt zu zahlen, sondern Leistungsfähigkeit herzustellen, Unterhaltszahlungen überschaubar zu machen, und Zahlbeträge an Reale Strukturen zu hängen wie sie in Intakten Familien vorhanden sind. Steigt das Gehalt kann man mehr zahlen, wenn nicht bleibt der Betrag gleich, anders wird es in keiner Familie gehandhabt, hier kann auch niemand nur weil ein Kind 12 jahre alt wird, von heute auf morgen mehr Geld ausgeben, wenn nicht mehr verdient wird.