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MeinungsBlog

Donnerstag, 2. Dezember 2010

7 Kinder = 2 Probleme

Nicht die beiden, im Iran gefangenen, Journalisten beherrschen das Rand-Thema in den Medien, auch nicht der S21-Kompromissversuch, sondern eine Familie mit 7 Kindern und der dazugehörige Staatsapparat.
In der BRD darf man nämlich einen Antrag stellen, also typisch deutsch, wenn das 7. Kind in die Windeln macht. Dieser Antrag hat zur Folge, dass der jeweilige amtierende Bundespräsident Pate des Kindes wird und ihm einige Euros zugesteckt werden. Knapp 76.500 Mal klappte dies mehr oder minder gut.
Nun aber kam ein Kind auf die Welt, welches sich böse Eltern aussuchte. Die Frau Mama soll dem "Ring nationaler Frauen" nahe stehen oder zugehören. Herr Papa wiederum soll den, mittlerweile verstorbenen, Rechtsanwalt und NPD-Mitglied Jürgen Rieger besser gekannt haben. Zwei mal NPD - das geht ja nun mal gar nicht!
So, oder so ähnlich, muss das Oberhaupt des Ortes gedacht haben, in dem die Müllabfuhr wahrscheinlich nun einige Pampers mehr abfahren darf. Statt der Bürgermeister die zwei Probleme im stillen Kämmerlein ausmacht, sind taz & Co. nicht weit - sie stellen die Geschichte öffentlich dar. Fast in BILD Manier, könnte man meinen, denn auf Kollateralschäden wird keine Rücksicht genommen. Bei 7 Kindern, müsste rein rechnerisch, wenn keine Zwillinge oder Drillinge dabei sind, zumindest das älteste Kind in der Schule und weitere Kinder im Kindergarten bzw. KiTa sein. Wie Lehrer, Erzieher und somit die anderen Kinder und deren Eltern reagieren könnten, war anscheinend unwichtig.
Viel eher geisterte in der konservativen Presse das Stichwort "Sippenhaft" umher ...


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Sippenhaft - hier müssen Familienmitglieder für ein anderes Familienmitglied in Haftung gehen - war im altdeutschen Recht und zur Rechtsprechung der Nationalsozialisten aktuell. Möge der Vergleich hinken, aber der Vergleich ist da, und gar nicht so weit hergeholt. Ob soweit der Bürgermeister, Mitglied der Linken, gedacht hat? Ob soweit die taz-Redakteure gedacht haben?
Auch die anderen, wie der SPD Fraktionsvorsitzende im Landtag, der der Familie unterstellt haben soll eine "lange rechtsextreme Vita" zu haben, sollte sich Gedanken machen, ob er sich nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.

Nun, und da darf man ruhig mal staunen und applaudieren, entnehmen wir der Welt Online:
Bundespräsident Christian Wulff übernimmt die Patenschaft für das Kind einer Familien in Mecklenburg-Vorpommern, die von den örtlichen Behörden als rechtsextrem eingestuft wird. ... 
Das Kind stehe im Mittelpunkt, begründete Wulff seine Entscheidung. Es gehe allein um das neugeborene Kind und nicht um die Eltern. „Alle sind aufgefordert, für ein Klima zu sorgen, in dem Kinder demokratisch erzogen werden“, empfahl Wulff.
Und genau darum geht es doch in einer Demokratie - Meinungsvielfalt darf nicht Menschen ausgrenzen. Auch wenn ich nicht mit jeder Meinung einverstanden bin. Doch dient unser Parteien- und Demokratiespektrum doch auch dafür, dass wir uns überzeugen lassen können - nämlich von der Meinung des anderen. Da gehört Ausgrenzung nicht mit dazu. Und schon gar nicht die Ausgrenzung von Kindern! Und gerade ihnen sollte man doch die Chance geben, sich (in unserem Sinne) normal zu entwickeln...

Doch eine Frage bleibt, was wäre gewesen, wäre die Familie zum Beispiel DKP-nah gewesen? Und zusätzlich, was könnte das Kind dafür - beziehungsweise der Rest der "Sippe"?

Möge man mir, an dieser Stelle, noch eines erlauben. Ich habe absichtlich diesmal nicht mit den Namen gearbeitet - weder vom "Opfer" noch vom "Kläger" - möge es auch so werden, das nun die Familie sich an ihrem jüngsten Kind erfreuen kann - und die Familie in Harmonie aufwachsen darf.

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