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MeinungsBlog

Freitag, 3. Dezember 2010

Kostenfaktor Krank?

Wer zahlt?
Bist du verschnupft? Oder gar der Husten hat zugeschlagen?
Oder, noch schlimmer Knochen kaputt, dank Schnee und Eis?
Dafür gibt es in der BRD Ärzte und Medikamente - Heilung sollte eigentlich gesichert sein, denn die Mehrheit der Einwohner der BRD zahlt in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ein, die wiederum den Doktor bezahlt. Ok, Eintrittsgeld, Medikamentenzuzahlung und notfalls Zuzahlung für Krankentransport und / oder Krankenhausaufenthalt muss der Durchschnittsbundesbürger selbst tragen.
Durchschnittsbundesbürger?
Ja - denn es geht auch anders :

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Zum Beispiel, wenn man Familienversichert ist, spart man sich zumindest die GKV Kosten. Allerdings bleibt man von den Zuzahlungen nicht verschont. Diese Zuzahlungen, so hört der geneigte Leser immer öfter, haben damit zu tun, dass sich weder der Staat noch die Krankenkassen leisten können, dem Beitragszahler eine Rund-Um-Versorgung zu versichern. Die Eurosäckchen sind halt leer, es muss gespart werden - oder in die (Hosen) Säckl des Staatsvolkes gefasst werden.
Doch die Bundesregierung hat sich etwas überlegt, um Kosten für den Kranken zu sparen. Wer das Buch "Schwarz Rot Gold" gelesen hat, der kann ahnen worauf ich hinaus will.

Ein Beispiel:
Bereits seit April 1964 hat die BRD ein bilaterales Abkommen mit der Türkei zum Thema Soziale Sicherheit.
Aus dem Inhalt dieses Abkommens kann sich ergeben, dass für in Deutschland lebende, in Deutschland GKV-Versicherte, Türken, auch eine kostenlose Familienversicherung für die in der Türkei lebenden Familienangehörigen, zu Lasten der deutschen GKV, bestehen kann. Hieraus leitet sich aus der gängigen Praxis ab, dass u.a. auch die Eltern der in Deutschland lebenden Türken kostenlos mitversichert werden können. 
berichtet Arndt Weber.
Das dies mit Gerechtigkeit - und vor allem Gleichbehandlung wenig zu tun hat, leuchtet ein.
Des deutschen Staatsvolkes Eltern sind nicht kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert - und es wird zum Beispiel empfohlen eine Auslandskrankenversicherung, die man selbst zahlen darf, abzuschliessen, wenn man im Ausland den Urlaub verbringt, dort arbeitet oder sich sonstwie aufhält. Auch in der Türkei. Ebenso ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht möglich - für den der im Ausland lebt, wenn er denn deutscher Staatsbürger ist.
So sieht es auch Herr Weber:
Dies stellt eine Ungleichbehandlung aller deutschen Staatsangehörigen gegenüber dem vorgenannten Personenkreis dar, da sie Ihre Eltern nach geltender Rechtlage nicht mitversichern können. Hier muss der Gesetzgeber Regelungen herbeiführen die den Gleichheitsgrundsatz des GG berücksichtigen.
Warum also, wenn die BRD sparen muss - und will - , hält man den ausländischen Solidargedanken aufrecht, während  man die Solidiargemeinschaft innerhalb der Staatsgrenzen aufzulösen versucht?
Die Kosten des oben genannten Abkommens sind nicht bekannt, wobei in der BRD über alles Buch geführt wird. Kritiker reden allerdings von meheren Millionen Euro.

Ich gebe es gern zu -
Ich bin kein Fan von Petitionen, jedoch, so scheint es, wird es derzeit immer wichtiger, sich diesen demokratischem Mittel zuzuwenden. Auch wenn von Petitionen, bzw. den Antragstellern, mehr verlangt wird, als von den Parteien und ihren Mitgliedern innerhalb des Bundestages, Bundesrates oder der Landtage.
So muss eine Petition 50.000 (!!!) Unterschriften vorweisen, um überhaupt angehört zu werden.

Darum sollte man nicht lange überlegen, sondern lieber sofort statt irgendwann heute oder morgen ... sich die Petition genauer anzuschauen - und dann zu unterschreiben, wenn man diese Ungleichbehandlung hinterfragen will.

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