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MeinungsBlog

Mittwoch, 1. Juni 2011

Kindeswohl

Heute ist Kindertag.
Kinder tollen herum, Kinder bekommen Kleinigkeiten geschenkt - am besten im Rahmen ihrer Brüder und Schwestern, der Eltern und Freunden.
Moment, da ist etwas verkehrt! Schliesslich setzen unsere BRD-Regierung und die BRD-Gerichte alles dafür an, um Kindeswohl umzudefinieren. Die Familie ist ein altbackendes Element einer grauen Vorzeit. Wie sonst erklärt sich so mancher Gender Gähnderwahn und Gleichmachereiansatz?
Dank Gähnder ist die Mutter mehr wert, als der Vater. Erst recht wenn die Familie, ob verheiratet oder nicht in sich zusammenfällt.
Beispiel aus dem Leben? Bitte:

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Man stelle sich also vor, eine Familie - also Vater, Mutter, Kind zerbricht. Man stelle sich weiter vor, Kind bleibt bei der Mutter. So weit, so gut, so normal.

Ob wirklich so gut? Das wird sich zeigen.

Zum Beispiel, wenn die Mutter mit dem Kind wegzieht. Egal ob wegen einer neuen Beziehung, einer Arbeitsaufnahme oder einfach nur aus spekulativen Gründen. Ein solcher liegt aus meiner Sicht vor, wenn man einfach dafür sorgen will, dass der Vater plötzlich statt wenigen Kilometern viele hundert Kilometer überbrücken muss, um sein Kind zu sehen.
Dass das ein größerer Zeitfaktor, aber auch ein finanzieller Faktor, darstellt, wird schnell klar, wenn man sich die heutigen Benzinpreise anschaut.
Trotzdem muss der Vater den Mindestunterhalt, der sich aus der Düsseldorfer Tabelle berechnet, zahlen. Auch wenn diese Auflistung keine Gesetzeskraft beherbergt, nehmen sich die Gerichte in der BRD diese Berechnungsgrundlage gern zur Urteilsfindung an. Hierbei werden zwar gern alle Einkünfte eingerechnet, aber die zusätzlichen Ausgaben werden heruntergerechnet. So dass der Vater auf den Fahrtkosten sitzen bleibt.
Natürlich werden auch die Extrakosten, die ein Vater gern trägt, nicht miteinberechnet. Geschenke, das zusätzliche Bett oder gar das Kinderzimmer oder die Kleidung - eben die "doppelte Haushaltsführungskosten des Kindes"; seien hier als Beispiel genannt.


Zum Wohle des Kindes trägt, für Gerichte, nicht immer der Vater-Kind-Umgang bei. Denn obiger Zeit- und Kostenaufwand scheinen minderwertige Posten zu sein. So soll der Vater nach (preiswerten) Alternativen für den Umgang suchen:

Da gibt es ja noch die Bahn. Ob diese wirklich billiger ist, als die Fahrzeugkosten sei dahingestellt:
doch die Fahrzeiten bleiben. Und so schlägt ein Gericht doch mit allem ernst vor:

... Die Rückfahrt um 19.53Uhr ab XXXX würde schließlich um 23.04 Uhr wieder in XXXX Hbf. enden

Kindeswohl bedeutet also, nach diesem Richter, dass ein 4jähriges Kind mit seinem Vater nachts um 23 Uhr an einem Hauptbahnhof ankommt, welcher immer noch einige Kilometer vom Wohnort entfernt liegt...
Im Normalfall achtet man darauf, dass Kinder spätestens 22 Uhr von der Bildfläche verschwunden sind, aber 14 tägig diesen Nachtstress ausgeliefert zu werden, ist bestimmt äußerst positiv für die kindgerechte Entwicklung. Dabei wollen wir an dieser Stelle nicht die Zugfahrt von mindestens 3 Stunden; ohne Verspätungen und Umsteigen; betonen - welche ebenso bestimmt kein Stressfaktor für das Kind darstellt, welches dieses 4 mal im Monat erleben darf. Zumindest wenn das Kind zwei mal im Monat seinen Vater besuchen darf ...

Aber muss es denn wirklich so oft sein?
Rein zum Kindeswohl:
... ist darüber hinaus zu erwägen, ob eine Einschränkung der Umgangsfrequenz ggf. bei gleichzeitiger Verlängerung der einzelnen Besuchskontakte kindeswohlverträglich ist ...
Wie nun?
Es ist also für das Kindeswohl nachts am Hauptbahnhof zu warten - und es ist für das Kindeswohl den Vater seltener zu sehen?

Da mag man sich fragen, was die Gerichte in einigen Jahren dazu sagen, wenn nach einer Prügelei ein solch aufgewachsenes Kind etwas von "schwieriger Jugend" erwähnt. Oder, so könnte man fast denken, wollen das die Gerichte gar?`

Zu meiner Kindheit wurde das Kindeswohl am Vater- und Mutterverhältnis ausgemacht. Auch Freunde und Umfeld spielten eine Rolle. Heute geht es um ... um was eigentlich?
Was ist denn bitte schön das Kindeswohl heute?

Eine der Antworten lesen Sie zum Vatertag (Christi Himmelfahrt) im PruzzenBlog.
Gern dürfen Sie aber heute schon kommentieren, was Kindeswohl sein mag.  

In diesem Sinne:
Allen Kindern heute einen schönen Kindertag - mit Vater und Mutter - und einigen Überraschungen!



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1 Kommentar:

  1. Pittiplatschsliebling1. Juni 2011 um 18:55

    wenn der vater sein kind liebt und auf die umgangsformen achtet dann müsste,so lese ich es herraus,der vater zum wohl des kindes darauf verzichten das kind zu holen bei diesen uhrzeiten.....
    stellt sich nun wirklich die frage ob der VATER in der heutigen zeit überhaupt irgendeine art und weise hat bei der erziehung und entwicklung seines KINDES mitzuwirken da, auch aus eigener erfahrung, weder das jugendamt noch ein familiengericht nicht zum wohle des KINDES sondern zum wohle der MUTTER entscheiden.....
    wo ist denn die gähnderpolitik wo ist denn die gleichheit der menschen
    oder sind VÄTER schlechtere oder gar untermenschen weil sie sich teils mehr um ihren nachwuchs sorgen für ihn da sind und sie im leben unterstützen sicher papa gibt dem kind nicht die brust aber er gibt sein bestmögliches um die familie zu versorgen und nimmt sich trotzdem die zeit sich um das WOHL seines KINDES zu kümmern

    in diesem sinne ein VATER der den kampf um sein kind (wegen bescheidener gesetze und störrischer jugendämter)verloren und somit aufgegeben hat
    aber zum wohl des kinder jeden monat pünktlich den kindesunterhalt an die mutter überweist

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