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Samstag, 4. Februar 2012

Fast immunes (Bundesrepublik) Deutschland

Deutschland ist nicht zur Zahlung von Wiedergutmachung an Opfer deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschied am Freitag, dass in Italien gefällte Urteile nicht mit dem Völkerrecht in Einklang stehen.
berichtet die FAZ online.

Ein theoretisches Plus für die geschundene deutsche Staatskasse, da immer wieder Länder noch heute versuchten aus dem II. Weltkrieg Profit zu schlagen. Unabhängig davon ob die BRD als solches Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, denn dies wurde nicht verhandelt:




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Die Haager Richter stellten auf eine Klage Deutschlands hin fest, dass Italien seine Pflicht verletzt habe, Deutschlands Immunität zu respektieren. Berlin ist demnach nicht zur Zahlung von Wiedergutmachung an einzelne Opfer oder Angehörige von Opfern deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet. Die dazu in Italien gefällten Urteile verstoßen demnach gegen das Völkerrecht. 
führt die FAZ auf der Seite weiter aus.
Allerdings machte der Aussenminister der BRD schon wieder Hoffnung, dass die BRD auch weiterhin Zahlmeister bleibt:
 „Es ist gut, und es dient allen, dass jetzt Rechtssicherheit herrscht“, sagte Westerwelle am Freitag in München. Er versicherte, dass sich die deutsche Klage nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet habe, deren Leid ebenso wenig in Frage gestellt werde wie die deutsche Verantwortung. „Auch jenseits rechtlicher Verpflichtungen werden wir weiter Wiedergutmachung leisten“, sagte der Außenminister zu.
Natürlich gibt es auch Menschen, die das Urteil nicht verstehen:
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bedauerte das Urteil als „großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz“. Der Gerichtshof habe die Staatenimmunität über den Menschenrechtsschutz gestellt. Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, von sich aus mehr für die Entschädigung von NS-Opfern zu tun. Die Linkspartei bedauerte, „dass die Bundesregierung mit ihrer skrupellosen Entschädigungsverweigerung durchkommt“.
Dabei ging es, wie die FAZ betont einzig und allein um eine private Klage in Italien, die der italienische Staat zu gelassen hatte:
Der Internationale Gerichtshof, der für Streitigkeiten zwischen Staaten zuständig ist, entschied nun, dass Italien die Staatenimmunität Deutschlands nicht respektiert habe, indem es eine private Klage auf Grundlage der Verletzung des humanitären Völkerrechts zuließ, die vom Deutschen Reich zwischen 1943 und 1945 begangen wurden. Ebenso habe Italien den Grundsatz der Immunität verletzt, indem es in Italien Entscheidungen griechischer Gerichte für vollstreckbar erklärte, die sich auf deutsche Kriegsverbrechen in Griechenland bezogen. Deutschland wiederum scheiterte in Den Haag mit dem Versuch, solche Klagen wie die Italiens für die Zukunft zu unterbinden.
Das zeigt, trotz dem Erfolg in Den Haag, sind Zahlungen an andere Staaten und einzelne Personen weiterhin statthaft - und die BRD wird auch weiterhin zahlen. Für einen Krieg und seine Auswirkungen, für die mindestens die Menschen nichts mehr können, die heute die Steuern zahlen und für eben jene Zahlungen aufkommen müssen.

Da fragt man sich, ob auch andere Länder für Kriege und Verletzungen des Völker- und Menschenrechts so fleissig die Brieftasche öffnen. Doch stellt man diese Frage als Deutscher in Deutschland zu laut, dann kommt die Nazikeule hinterher!


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