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MeinungsBlog

Donnerstag, 7. Februar 2013

Ab in den Puff dank Arbeitsamt

Wohin uns Harz IV und Arbeitsvermittlung so bringt kann man nun auf Spiegel Online nachlesen:
Nach diesem Bericht sollte eine 19-Jährige als Servicekraft in einem großen Bordell anfangen. Die staatlichen Vermittler sprechen von einem "Versehen".
Doch dieses "Versehen" ist wohl vom Gesetzgeber irgendwie gewollt, denn auch eine Stelle als Prostituierte könnte ganz schnell von der ARGE vermittelt werden:
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:werbung ende

||Die Arbeitsagentur bedauert inzwischen das wenig moralische Angebot: Der Brief sei ein Versehen gewesen, sagte Geschäftsführer Roland Fürst gegenüber der "Augsburger Allgemeinen". Bei einer Stelle im Rotlichtmilieu hätte die Frau eigentlich vor dem Schreiben gefragt werden müssen, ob sie überhaupt Interesse hat. "Es tut mir leid. Hier ist uns ein Fehler unterlaufen. Die zuständige Vermittlerin hat das Gespräch nicht geführt und den Brief am Freitag verschickt."
Der Vorfall sei unangenehm, sagte Fürst. "Es entsteht der Eindruck, dass wir hier ungefiltert Vermittlungsvorschläge raushauen." Die Agentur werde künftig noch genauer hinschauen, ob eine Stelle zum Bewerber passe. "Gerade bei einer Stelle im Rotlichtmilieu muss es passen." Eine Stelle als Prostituierte würde man aber grundsätzlich nicht vermitteln.
Dabei wäre das durchaus denkbar: Mit Einführung der Hartz-Gesetze 2004 ist es generell möglich geworden, dass Arbeitsagenturen Erwerbslose ins horizontale Gewerbe vermitteln. Zwei Jahre zuvor war der Job der Prostituierten legalisiert worden, um eine rechtliche Absicherung der Sexarbeiterinnen zu gewährleisten. Seither haben sie etwa die gleichen Rechte bei Renten- und Krankenversicherung wie andere Arbeitnehmer auch.||
schreibt Spiegel online.

Natürlich weisst die Zeitung auch auf eine Selbstverpflichtung der halbstaatlichen Agenturen hin. Diese Selbstverpflichtung hat jedoch kein Zwang oder gar eine strafbare Anwendung hintersich. Denn wie hiess es im zitiertem Textabschnitt:
|| Bei einer Stelle im Rotlichtmilieu hätte die Frau eigentlich vor dem Schreiben gefragt werden müssen, ob sie überhaupt Interesse hat.||
Ob ein Interessenkonflikt bei einer Sanktion bestehen würde? Schliesslich darf ja die ARGE bei einer Nichtvorstellung oder Ablehnung einer Arbeitsstelle schnell mal das Hartz IV - Entgeld kürzen ...


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