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MeinungsBlog

Mittwoch, 28. September 2011

behindert durch Piratenpartei?

Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Artikel "Inzest Partei Deutschland" auf dem Pruzzenblog. Im November 2010 ging es darum, dass die, ein Jahr später in Berlin erfolgreiche, Piratenpartei die
Abschaffung des Paragraphen § 173 Beischlaf zwischen Verwandten
forderte.
@Netreaper kommentierte damals:
Was spricht nochmal genau gegen eine sexuelle Selbstbestimmung erwachsener, mündiger Bürger?
Unter logisch denkenden Menschen doch wohl gar nichts.
Die "Gefahr" dass Menschen mit ähnlichem Erbgut gleich körperlich und/oder geistig behindert Menschen hervorbringen ist vergleichsweise gering. [...] Daher ist der §173 StGB ein reiner "Moral"- bzw. "Weltbild"-Paragraph, und Juristen wissen das auch schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten.
 Nun, einige Monate später, beschäftigt sich die links-alternative taz mit dem Thema. Eine der Tageszeitungen die auch so mancher Pirat gern liest.




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Sie ist 15 Jahre alt, sieht aus wie 8 und ihre Augen schauen verschwommen. Dass sie lebt, ist ein Wunder, denn die Ärzte gaben ihr nur wenige Jahre. Ihre Schwester Özlem ist vor drei Jahren gestorben - da war sie erst 12. Sinem und Özlem sind beide schwerst körperlich und geistig behindert auf die Welt gekommen, ihre ältere Schwester Azize, 17, besucht eine Schule für Lernbehinderte.
Wie kann es sein, dass alle drei Kinder ein Handicap haben? Seyran und ihr Mann Askin sind Cousin und Cousine, es gibt zahlreiche wissenschaftliche Studien, die belegen, dass Inzestkinder von Eltern, auch wenn diese selber keine Krankheit haben, mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit an schweren angeborenen Krankheiten leiden als Kinder von nicht verwandten Eltern.
Zusätzlich verweist die taz auf Statistiken und wissenschaftlich ausgewertete Untersuchungen und kommt zum Schluß:
Kinder aus Ehen unter Verwandten leiden häufiger unter Erbkrankheiten, Epilepsie, Schwerhörigkeit oder Muskelschwund. Das Risiko, an einer genetisch bedingten Stoffwechselstörung zu erkranken, ist größer, die Lebenserwartung niedrig.
Da wirkt @Netreapers Antwort auf oben angeführten Bericht doch sehr schneidig:
Wissenschaftler sagen schon lange: erst bei langer, generationenübergreifender Inzucht(!) kann Inzest zum echten Problem werden.
Erst recht wenn folgender Satz fällt:
Niemandem kann verboten werden, behinderte Kinder zu zeugen.


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1 Kommentar:

  1. Analog zum Inzestverbot könnte man auch Personen mit Erbkrankheiten den Geschlechtsvetkehr verbieten. Diese haben nämlich eine ähnlich große, wenn nicht sogar größere Chance behinderte Kinder zu zeugen. Am besten darf nur noch Kinder zeugen, wer einen vom Gesundheitsamt freigegeben Genpool hat.

    Man darf freien Bürgern einfach nicht vorschreiben, wen Sie lieben dürfen und wen nicht.

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